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Riskantes Verhalten ist Kündigungsgrund
Arbeitnehmer, die ein Risiko für die Sicherheit bedeuten, müssen Arbeitgeber in ihrem Team nicht dulden.

Laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Mainz vom 20. März 2009 können Arbeitgeber ihre Angestellten, die Sicherheitsanweisungen nicht beachten, nach Abmahnung entlassen. In dem Fall von März hatte ein Arbeiter in einer Anodengießerei bereits einen Arbeitsunfall herbeigeführt. Trotz der Warnungen der Kollegen überlud dieser mehrfach den von ihm geführten Gabelstapler. Weshalb ihn der Chef entließ.

Nach Ansicht der Richter hatte er durch die wiederholten Verstöße gegen die Sicherheitsanweisungen seine vertraglichen Plichten nicht erfüllt. Selbst lange Betriebsmaterials und hohes Lebensalter nutzen da nichts.

Wir Begrüßen dieses Urteil und hoffen das sich Handwerker mehr Gedanken über ihre Sicherheitsanweissungen machen, und diese auch Anwenden.

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